Guter und schlechter Geschmack im Kunstgewerbe (1912)
Pazaurek, Gustav E. (Gustav Edmund), 1865-1935 · Stuttgart, Berlin, Deutsche Verlagsanstalt · leaf 210
in sich vereinigen soll und weder zu dem einen noch zu dem anderen Zweckrecht taugt. Dennoch wetteifert unser Erfinderscharfsinn, immer neue derartigeDinge entstehen zu lassen, und man wird nicht überrascht sein dürfen, nächstensan gleichen Orten noch „praktischere Wunderinstrumente zu sehen, die… … Abb. 144. Stuhltisch beziehungsweise Tischstuhl Wien, Sammlung Dr. Figdor (Nach „Kunst und Kunsthandwerk) 171 Man kann nicht zwei Herren zugleich dienen. Wenn ein Gegenstand zweiverschiedene Zwecke erfüllen soll, geschieht dies in der Regel auf Kosten desGebrauchswertes nach der einen oder anderen…
Art objects · Decoration and ornament
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